hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der 2. Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau mit 1. Nachtragshaushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 06.09.2024 bis einschließlich 25.09.2024 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| montags bis mittwochs | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
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| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
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| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| freitags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir Sie, vorab Termine zu vereinbaren.