Der Stadtrat der Stadt Nassau hat mit Beschluss vom 19.05.2025 folgende Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Grillhütte erlassen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Grillhütte kann an alle natürlichen oder juristischen Personen vermietet werden. Die Stadt Nassau behält sich vor nach Einzelfallprüfung bestimmte Nutzer von der Vermietung auszuschließen. Die reguläre Nutzungsdauer beträgt 24 Stunden und beginnt ab 11 Uhr des Nutzungstages und endet um 11 Uhr des Folgetages.
Jede Nutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Nassau. Auf ihre Erteilung besteht kein Rechtsanspruch, eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Anträge auf Nutzung sind 4 Wochen - in begründeten Fällen bis zu 1 Woche - vor dem Termin schriftlich/per Mail an die Tourist-Information Bad Ems - Nassau zu richten. Sobald eine Online-Buchungsoption besteht, ist diese zu nutzen und die Buchung über die Tourist-Information entfällt.
Die Nutzungserlaubnis ist verbunden mit der Anerkenntnis der Benutzungs- und Gebührenordnung durch den Mieter.
Ist die Nutzung durch Gründe, welche die Stadt Nassau nicht zu vertreten hat, nicht möglich, besteht keinerlei Ersatzanspruch gegenüber der Stadt Nassau.
Der Unterzeichner des Nutzungsantrags ist Vertragspartner der Stadt Nassau und verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung und die Übergabe der Grillhütte samt Toiletten in einwandfreiem und gereinigtem Zustand.
Bei Übernahme der Grillhütte wird mit dem Vertreter der Stadt Nassau ein Übergabeprotokoll ausgefüllt und unterzeichnet; bei Übergabe werden auf diesem Protokoll eventuelle Mängel an Räumlichkeiten und/oder Einrichtung notiert.
Dem Nutzer obliegt die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Veranstaltung angefallenen Abfälle.
Bei widerrechtlicher Benutzung kann die Stadtverwaltung die Nutzungserlaubnis auf Zeit oder auf Dauer entziehen.
Der Nutzer haftet für alle Schäden am festen und beweglichen Inventar sowie am Gebäude, welche durch die vertragsgemäße Nutzung entstanden sind.
Der Nutzer stellt die Stadt Nassau von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragte, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für alle Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Grillhütte stehen. Der Nutzer seinerseits verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt Nassau und für den Fall der Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Stadt Nassau und ihre Bediensteten oder Beauftragten. Die Haftung der Stadt Nassau nach § 836 BGB als Grundstückseigentümerin bleibt davon unberührt.
Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus der entsprechenden Anlage zu dieser Ordnung.
Die Nutzungsgebühr und Kaution sind bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstermin auf folgendes Konto zu entrichten:
| Bank: | Nassauische Sparkasse Wiesbaden |
| IBAN: | DE92 5105 0015 0552 0000 05 |
| BIC: | NASSDE55XXX |
| Verwendungszweck: | „Grillhütte Nassau“, Name des Mieters, Datum der Nutzung |
Die Verbandsgemeindekasse Bad Ems - Nassau berechnet im Auftrag der Stadt Nassau.
Diese Neufassung der Gebühren- und Benutzungsordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom 24.02.2011 außer Kraft.