hier: Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Rat der Stadt Bad Ems in der Sitzung am 18.08.2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes wird mit Textfestsetzung, Begründung und den unten näher bezeichneten Informationen zu jedermanns Einsichtnahme
vom 04.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026
veröffentlicht.
Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden > Bad Ems > Aktuelle Offenlagen > Bebauungsplan „Kurgebiet 240 Bismarckhöhe Bad Ems“), im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de oder vor Ort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau im Nebengebäude des Rathauses (Geschäftsbereich 3, Bauverwaltung), Zimmer 06, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Öffnungszeiten erfolgen:
| montags und dienstags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| mittwochs | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| freitags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Es sei außerdem darauf hingewiesen,
| 1. | dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können, |
| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vgben.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, |
| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und |
| 4. | dass die Möglichkeit besteht, sich vor Ort (Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Rathaus-Nebengebäude, Zimmer 06) die Planunterlagen erörtern zu lassen. |
Der Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Kartenausschnitt mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie umgrenzt.
Der Geltungsbereich grenzt im Osten an das Grundstück der Hufeland-Klinik an und wird im Norden und Osten von der Taunusallee umschlossen. Südöstlich des Geltungsbereichs liegt die Bergstation der Kurwaldbahn.
Gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen. Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt:
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 13.07.2026: Hinweise auf die Lage des Plangebiets innerhalb eines Bergwerksfeldes und den Bergrechteinhaber; keine Dokumentation von Altbergbau im Planungsbereich; Empfehlung zur Einbeziehung eines Baugrundberaters bei möglichen Indizien für historischen Bergbau; Hinweise auf Erze in der Umgebung liegen vor. |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Montabaur, 06.07.2026: Fließgewässer nicht vorhanden, Betroffenheit im Hinblick auf Starkregen nicht überprüft, Hinweis und Informationen zu Sturzflutgefahren und Verantwortliche für Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung; Hinweise zum Heilquellenschutzgebiet, Schutzzonen, Schmutzwasserkanälen, Niederschlagswasser, Altlasten. |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB sind keine umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.