Für die Dauer des Michelsmarktes erfolgt in der Zeit von Dienstag, 20.09.2022, 08:00 Uhr, bis Dienstag, 27.09.2022 folgende Verkehrsregelung:
Gesperrt werden während dieser Zeit die Straße „Am Marktplatz“, Kettenbrückstraße, Kirchstraße, Späthestraße, die Amtsstraße sowie der Amtsplatz, die Grabenstraße zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße, die „untere“ Bahnhofstraße sowie die Schloßstraße für Fahrzeuge aller Art.
Zusätzlich gesperrt werden die Emser Straße ab der Einmündung der Straße „Am Eimelsturm“ (Schlossparkspitze) bis zum Parkplatz ehemals Schlecker und die Gerhart-Hauptmann-Straße von der Einmündung Freiherr-vom-Stein-Straße bis zum Baumarkt. Der Anliegerverkehr ist für diese Straßenbereiche zugelassen. Die Einbahnregelung der oberen Grabenstraße zwischen der Straße „Obertal“ und Gerhart-Hauptmann-Straße wird aufgehoben und der Bereich für den Anliegerbegegnungsverkehr freigegeben.
Für den Bereich des Schwimmbadparkplatzes (entlang der Leifheitstraße) wird für Dienstag, 20.09.2022 ein absoluter Haltverbotsbereich eingerichtet. Fahrzeugführer, die ihre Kraftfahrzeuge hier zum Parken abgestellt haben, werden gebeten, diese bis Montagabend (19.09.2022) zu beseitigen!
Da in dem Straßenzug „Am Eimelsturm“ / „Obertal“ / Obernhofer Straße mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen, unter anderem auch durch Schwerlastverkehr, zu rechnen ist, wird für den gesamten Bereich des Obertals und der Obernhofer Straße ab der Einmündung Windener Straße bis zur Einmündung Freiherr-vom-Stein-Straße sowie in der gesamten Freiherr-vom-Stein-Straße beidseitig Haltverbot nach Zeichen 283 angeordnet, mit dem Zusatz „Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“.
An dieser Stelle ergeht die Bitte an alle Verkehrsteilnehmer, diese verkehrsbehördliche Anordnung während der Michelsmarkttage unbedingt zu beachten, da auch das kurzfristige Abstellen von Fahrzeugen in diesem Bereich zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen würde.
Die Einbahnstraßenregelung in der Lahnstraße wird aufgehoben, so dass für die rückwärtigen Wohngebiete die Zufahrt von der Kettenbrücke aus möglich ist.
In der Bahnhofstraße (Ortsdurchfahrt Bundesstraße 417) und in der Freiherr-vom-Stein-Straße bleibt es bei der vorhandenen Verkehrsregelung mit Begegnungsverkehr.
Wegen den umfangreichen Sperrungen im Innenstadtbereich kann es unweigerlich zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Hierfür wird um Verständnis bei allen Verkehrsteilnehmern gebeten.