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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 37/2024
Amtlicher Teil
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Hinweis an alle Hundehalter/-innen bezüglich Hundekot und Anleinpflicht

Zunehmend beklagen sich Bürgerinnen und Bürger über Verschmutzungen durch Hundekot im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, wild entsorgte Hundekotbeutel und die Nichtbeachtung der Hunde-Anleinpflichten.

Neben den vermeidbaren Geruchsbelästigungen bei den noch andauernden sommerlichen Temperaturen gehen von dem Hundekot insbesondere auch Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier aus. Jeder kann sich vorstellen, was es z.B. für einen Menschen in der Grünflächenpflege bedeutet, wenn er beim Rasenmähen o. a. Maschinenarbeiten solche Hinterlassenschaften übersieht.

Für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau regelt die Gefahrenabwehrverordnung vom 27.06.2019 u. a. die Pflichten beim Ausführen von Hunden und die Beseitigung von Verunreinigungen durch Hundekot.

Danach haben Hundehalter und Führer z. B. innerhalb bebauter Ortslagen dafür zu sorgen, dass öffentliche Anlagen und Gehwege nicht durch ihre Hunde verunreinigt werden. Eingetretene Verunreinigungen durch Hundekot müssen sie unverzüglich beseitigen.

Innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur angeleint ausgeführt werden. In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen oder Wasserbecken baden zu lassen.

Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass eine Nichtbeachtung der Verhaltensregeln ggf. mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Im Interesse der Gefahrenvermeidung und eines guten Miteinanders bittet die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau um Beachtung und Rücksicht.

Bad Ems, 03.09.2024
Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
-örtliche Ordnungsbehörde-