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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 37/2024
Behördliche Nachrichten
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Bekanntmachunggemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens

Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau auf Änderung der Erlaubnis vom 08.04.2020 zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage „Weinähr-Winden-Obernhof“ und den vorgeschalteten Entlastungsanlagen in verschiedene Gewässer (I. - III. Ordnung)

hier: Neubau Filtratwasserpufferspeicher

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für den geplanten Neubau eines Filtratwasserpufferspeicher auf der Kläranlage „Weinähr-Winden-Obernhof“ in der Gemarkung Obernhof, Flur 8, Flurstück 108/16, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. (Aktenzeichen: 334-KA-141-07544/2003).

Nach den vorgelegten Unterlagen soll der Schlamm der Kläranlage zukünftig vor Ort durch eine mobile Presse entwässert werden. Um eine Überlastung der Kläranlage durch das hier-bei anfallende Trübwasser zu verhindern, soll dieses in einem neu zu bauenden Filtratwasser-Sammelbehälter gepuffert und der Anlage gleichmäßig zugeführt werden.

Die gemäß § 7 Abs. 1 sowie Ziffer 13.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert am 01.02.2023 (Art. 7G vom 04.01.2023), erforderliche standortspezifische Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur

Montabaur, den 02.09.2024
I.A. Diana Kleemann, Oberbaurätin