Die Ortsgemeinde Singhofen erinnert alle Nutzungsberechtigten von Grabstätten an eine wichtige Regelung in der Friedhofssatzung.
Gemäß der Satzung sind nicht nur die Grabflächen selbst, sondern auch die angrenzenden Zwischenwege innerhalb der Abstandsflächen sowie die Freiflächen vor und hinter den Grabstätten von Unkraut zu befreien und in gepflegtem Zustand zu halten. Die Verantwortung hierfür liegt bei den jeweiligen Grabnutzungsberechtigten.
Die Ortsgemeinde bittet alle Angehörigen und Verantwortlichen um entsprechende Pflegearbeiten, damit der Friedhof auch weiterhin ein würdevoller und gepflegter Ort des Gedenkens bleibt.
Die Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Singhofen durch die Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau.