Der vom Rat der Ortsgemeinde Nievern in der Sitzung am 02.09.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt mit Textfestsetzungen und Begründung zu jedermanns Einsichtnahme
vom 18.09.2025 bis einschließlich 20.10.2025
öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden - Nievern - Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| montags bis mittwochs | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Des Weiteren besteht die Möglichkeit Termine außerhalb der zuvor genannten Zeiten nach vorheriger Terminabsprache zu vereinbaren.
Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie umgrenzt.
Die Durchführung einer Umweltprüfung ist für dieses Bebauungsplanverfahren unter Anwendung des § 13a BauGB nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Nievern.
Anlage:
Katasterausschnitt mit Geltungsbereich
Bebauungsplan „Auf der Kreuzheck / Ober Nievern“ - 4. Änderung -
der Ortsgemeinde Nievern
Ausschnitt aus der Flurkarte / Stand: 04/2024
Gemarkung: Nievern
Flur: 3
Maßstab: nicht maßstäblich
„Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz - (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)“