Mit dem Mitteilungsblatt „Aktuell“ Ausgabe 36/2025 vom 04. September 2025 ist die neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung in Kraft getreten.
Somit ist es ab sofort möglich in Weinähr die Bestattungsform Urnenwiesengräber (oder auch als Urnenrasengrab bezeichnet) auszuwählen. Bei dieser Bestattungsform wird die Urne in einem Wiesen- / Rasenfeld beigesetzt und wird von der Friedhofsverwaltung (hier die Ortsgemeinde Weinähr) gepflegt. Die Grabplatten sind dabei einheitlich und in der Friedhofssatzung vorgegeben (Granitart Nero Impala (poliert oder geschliffen) - Größe 40 x 40 cm bei 5cm Stärke). Die Beschriftung ist nur in Form einer eingelassenen Bronzetafel erlaubt, da damit langfristig ein optimales Erscheinungsbild gesichert ist (Anmerkung: I.d.R. sind die Bronzetafeln auch günstiger, da hier nicht nach Anzahl der Buchstaben/Zeichen abgerechnet wird).
Die Informationen können auch auf der Weinährer Homepage nachgelesen werden: https://weinaehr.de/wichtiges/friedhof/
Die Urnenwiesengräber werden im unteren Gräberfeld an der Hecke beginnend vom Eingang am Spielplatz Richtung Kriegsgräber vergeben (siehe Bilder).