Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Wahlversammlung für den stellvertretenden Wehrführer der Einheit Winden
Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Einheit Winden findet am Freitag, dem 21. Oktober 2022, 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße, in Winden, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. S. 747), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung: