Die Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen und privaten Gärten sowie Landwirtschaftsflächen als auch Verbot von Feuerwerken vom 12.07.2022 und die Verlängerungen der Allgemeinverfügung vom 12.08.2022 sowie 05.09.2022 werden mit Wirkung zum 23.09.2022 aufgehoben.
Begründung:
Durch die Veränderung der Witterungsverhältnisse und den anhaltenden Regen ist eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht mehr gegeben.
Ebenfalls ist der Waldbrandgefahren- und Graslandfeuerindex auf die niedrigste Gefahrenstufe gefallen.