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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 38/2022
Amtlicher Teil
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Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer

im Wald, auf öffentlichen Flächen und privaten Gärten sowie Landwirtschaftsflächen als auch Verbot von Feuerwerken wird aufgehoben

Die Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen und privaten Gärten sowie Landwirtschaftsflächen als auch Verbot von Feuerwerken vom 12.07.2022 und die Verlängerungen der Allgemeinverfügung vom 12.08.2022 sowie 05.09.2022 werden mit Wirkung zum 23.09.2022 aufgehoben.

Begründung:

Durch die Veränderung der Witterungsverhältnisse und den anhaltenden Regen ist eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht mehr gegeben.

Ebenfalls ist der Waldbrandgefahren- und Graslandfeuerindex auf die niedrigste Gefahrenstufe gefallen.

Bad Ems, den 19.09.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
-örtliche Ordnungsbehörde-