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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 38/2025
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Steuerzahler aufgepasst: Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden

Landesamt für Steuern

Ab 5. Oktober 2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee, VoP). Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen.

Ziel ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.

Wichtig für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Rheinland-Pfalz:

Alle Zahlungen – egal an welches Finanzamt – gehen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein.

Bitte geben Sie deshalb bei Empfänger/Kontoinhaber immer exakt

„Finanzamt Idar-Oberstein“ an.

Die Bankverbindung lautet: Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17

Nur so wird Ihre Zahlung reibungslos ausgeführt.

Lastschriftverfahren noch einfacher:

Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren – so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausfüllen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen.

Die Formulare finden Sie auf https://lfst.rlp.de/information/vordrucke.