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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 39/2024
Amtlicher Teil
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1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), Stresemannstraße 3 - 5, 56068 Koblenz, die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) beabsichtigt.

Begünstigte durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems.

Zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 111 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz (LWG) von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 102 bis 108 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 54, 113, 114, 92 Abs. 2 und 96 Abs. 1 LWG.

2. Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt zwischen den Ortslagen Arzbach und Kemmenau (Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau) sowie der Ortslage Eitelborn (Verbandsgemeinde Montabaur). Die Brunnen Kunzbach liegen hierbei südlich der Ortslagen Eitelborn und Arzbach, der Brunnen Kemmenau nord-nordöstlich der Ortslage Kemmenau.

Das geplante Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 462,44 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet. Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:25.000 entnommen werden.

Die Schutzzonen sind dort wie folgt dargestellt:

Zone I = Fassungsbereich (nicht schraffiert)

Zone II = Engere Schutzzone (senkrecht schraffiert)

Zone III = Weitere Schutzzone (waagerecht schraffiert)

Die zwei Zonen I

erstrecken sich auf folgende Bereiche:

1. Brunnen Kunzbach 2 und 3

Gemarkung Ems, Flur 57, Flurstücke 2/2 und 8/3 (tlw.)

und hat eine Größe von 0,42 ha

2. Brunnen Kemmenau

Gemarkung Kemmenau, Flur 3, Flurstück Nr. 96/2 (tlw.)

und hat eine Größe von 0,10 ha

Die zwei Zonen II

erstrecken sich auf folgende Bereiche:

1. Brunnen Kunzbach 2 und 3

Gemarkung Eitelborn, Fluren 15 und 16

Gemarkung Arzbach, Flur 9

Gemarkung Ems, Flur 57

und hat eine Größe von 40,59 ha

2. Brunnen Kemmenau

Gemarkung Kemmenau, Fluren 1, 2 und 3

und hat eine Größe von 25,89 ha

Die gemeinsame Zone III

für die Brunnen Kunzbach 2 und 3 und Brunnen Kemmenau erstreckt sich auf die

Gemarkung Eitelborn, Fluren 9, 10, 15 und 16

Gemarkung Arzbach, Fluren 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 16

Gemarkung Kemmenau, Fluren 1, 2 und 3

Gemarkung Welschneudorf, Flur 4

Gemarkung Ems, Fluren 42, 57 und 58

und hat eine Größe von 395,44 ha

3. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.: 312-61-141-001/2024 und über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann dem Entwurf der geplanten Rechtsverordnung sowie den zugehörigen Karten, Plänen und Verzeichnissen entnommen werden, die zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit ausgelegt werden.

Die Unterlagen zur geplanten Rechtsverordnung liegen aus

vom 07.10.2024 bis 06.11.2024 einschließlich

bei den

Verbandsgemeindewerken Bad Ems-Nassau

Koppelheck 26

56377 Nassau

Dienstzimmer Nr.: 2.01

Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord unter dem Link https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen abrufbar.

4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 20.11.2024 einschließlich entweder bei der oben genannten Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen in elektronischer Form sind per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur¹ zu senden an:

a) poststelle@vgben.de

oder

b) SGDNord@Poststelle.rlp.de

Fußnote:

1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der

a) Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau unter https://www.vgben.de/rathaus/impressum/

oder

b) SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/

aufgeführt sind.

5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange mit der begünstigten Person des Wasserschutzgebietes, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die begünstigte Person des Wasserschutzgebietes und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Bei Ausbleiben einer beteiligten Person kann auch ohne sie im Erörterungstermin verhandelt werden.

6. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

-

können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,

-

kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche

-

Bekanntmachung ersetzt werden.

7. Die Einwendungen werden der begünstigten Person des Wasserschutzgebietes und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.

Auf das Dokument „Besondere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren und sonstigen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“, abrufbar unter dem Link https://sgdnord.rlp.de/ueber-die-sgd-nord/datenschutz wird verwiesen.

8. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der SGD Nord und über Rechte nach der DSG-VO sowie über Ansprechpartner in Datenschutzfragen sind auf der Homepage der

SGD Nord unter dem Suchbegriff: „DSGVO“ zu erhalten. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform übersandt.

9. Rechtsgrundlagen

Aktuelle Fassungen von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind im Internet frei zugänglich. Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes sind auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz "www.gesetze-im-internet.de", Verwaltungsvorschriften auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern "www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de" und die Landesgesetze sowie Rechtsverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz auf der Seite des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz unter "www.justiz.rlp.de" zu finden.

Bad Ems, 20.09.2024 — Uwe Bruchhäuser
 — gez.: Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte (SW)