Auch in den Städten und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau sind auf Gehwegen und Straßen überhängende Äste und Sträucher immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen, Kinder selbst, oder auch Rollstuhlfahrer sind oft gezwungen den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehwegs nicht zulassen.
Die Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau weist deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Rad- und Gehwege sowie die Fahrbahn in voller Breite dem (Fußgänger)-Verkehr zur Verfügung stehen müssen. Auch kann man immer wieder beobachten, dass Straßenlampen und wichtige Verkehrsschilder zugewachsen sind bzw. verdeckt werden, was ebenfalls zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führt.
Die Kommunen als Straßenbaulastträger appellieren daher an alle Grundstückseigentümer: Schneiden Sie Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück. Bitte beachten Sie, dass Hecken nicht nur im unteren Bereich zurückgeschnitten werden müssen, sondern auch im oberen Bereich. Sorgen Sie durch ständigen Rückschnitt auch dafür, dass derlei Beeinträchtigungen im nächsten Jahr erst gar nicht entstehen können.
Beachten Sie folgende Hinweise:
Die Eigentümer haften für Unfälle und Schäden.
Der Außendienst der Verbandsgemeinde wird vermehrt Kontrollen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchführen.