Die Zweckverbandsversammlung hat am 08. Dezember 2020 aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgesetzt:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf 455.000 €
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 455.000 €
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag 0 €
im Finanzhaushalt
die ordentlichen
Einzahlungen auf 411.500 €
die ordentlichen
Auszahlungen auf 411.500 €
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen 0 €
die außerordentlichen
Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen
Auszahlungen auf 0 €
Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen 0 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 840.000 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 840.000 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit 0 €
die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 0 €
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen auf 1.251.500 €
der Gesamtbetrag
der Auszahlungen auf 1.251.500 €
Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr 0 €
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 5
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2019 - €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 - €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 - €
§ 6
Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:
Rhein-Lahn-Kreis 10,00 %
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau 34,18 %
Verbandsgemeinde Loreley 28,85 %
Verbandsgemeinde Nastätten 26,97 %
— 100,00 %
inweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.02.2021 bis 12.02.2021 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.