Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt hat in ihrer Sitzung 11.12.2023 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zul. geänd. d. Art. 14 des Gesetzes v. 02.03.2017 (GVBl. S.21), i.V.m §§ 95 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung v. 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zul. geänd. d. Art. 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungdirektion als Aufsichtbehörde hiermit bekannt gegeben wird:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf — 670.862 €
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf — 670.862 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag — 0 €
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 604.731 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 604.731 €
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen — 0 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 €
Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen — 0 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 205.000 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 205.000 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — 0 €
die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 0 €
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen auf — 809.731 €
der Gesamtbetrag
der Auszahlungen auf — 809.731 €
Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr — 0 €
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 — - €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 — - €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 — - €
Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:
Rhein-Lahn-Kreis — 10,000 %
Stadt Lahnstein — 13,672 %
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau — 29,582 %
Verbandsgemeinde Loreley — 23,980 %
Verbandsgemeinde Nastätten — 22,766 %
— 100,000 %
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01.2024 bis 05.02.2024 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.