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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt für das Haushaltsjahr 2024

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt hat in ihrer Sitzung 11.12.2023 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zul. geänd. d. Art. 14 des Gesetzes v. 02.03.2017 (GVBl. S.21), i.V.m §§ 95 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung v. 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zul. geänd. d. Art. 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungdirektion als Aufsichtbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  670.862 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf —  670.862 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag —  0 €

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  — 604.731 €

die ordentlichen Auszahlungen auf  — 604.731 €

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen  — 0 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf  — 0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf  — 0 €

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen  — 0 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — 205.000 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — 205.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  — 0 €

die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 0 €

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  — 0 €

der Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf —  809.731 €

der Gesamtbetrag

der Auszahlungen auf  — 809.731 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr  — 0 €

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 —  - €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  — - €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 —  - €

§ 6

Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:

Rhein-Lahn-Kreis  — 10,000 %

Stadt Lahnstein —  13,672 %

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau  — 29,582 %

Verbandsgemeinde Loreley —  23,980 %

Verbandsgemeinde Nastätten  — 22,766 %

 — 100,000 %

Nastätten, den 25.01.2024
Jens Güllering, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01.2024 bis 05.02.2024 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.

Nastätten, den 25.01.2024
Jens Gülleringm Verbandsvorsteher