Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau;
Einladung zur Wahlversammlung für den Wehrführer und den stellvertretenden Wehrführer der Einheit Dornholzhausen
Für die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Einheit Dornholzhausen findet am Freitag, dem 08. März 2024, 18.30 Uhr, im Kameradschaftsraum im Rathaus, Ringstraße 2, in Dornholzhausen, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. S. 747), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung: