Nach § 10 der Schulordnung wurden die Anmeldezeiten für einzuschulende Kinder geändert und auf die ersten drei vollständigen Schulwochen nach dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres gelegt. Dies bedeutet, dass die Anmeldungen für Kinder, die mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 grundschulpflichtig werden, bereits in den nächsten Wochen vorzunehmen sind.
Für die Anmeldung und Vorstellung der Schulanfänger bitten wir folgende Termine zu berücksichtigen:
Anmeldung an folgenden Terminen:
Freitag, 06.02.2026 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr: Buchstabe A-K
Freitag, 20.02.2026 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr: Buchstabe L-Z
Nach tel. Absprache sind auch Ausweichtermine möglich. Das anzumeldende Schulkind kann gerne zur Anmeldung mitkommen.
Schulanfänger, welche ihren Wohnsitz in den nachfolgend aufgeführten Straßen haben, können in der Ernst-Born-Schule angemeldet werden:
Adolf-Bach-Promenade, Adolf-Reichwein-Straße, Alte Kemmenauer Straße, Am Breitenborn, Am Fahnenberg, Arzbacher Straße Haus Nr. 16 bis Nr. 50a (nur gerade Hausnummern), 51a, 52, 53a, 55 bis 105 (alle Hausnummern), Auf´m Klopp, Austerstücke, Bergmannsweg, Bernsbach, Dryanderstraße, Eduard-Aronsohn-Straße, Eisenbach, Emser Hütte, Fliederweg, Forstarbeitersiedlung, Forsthaus Eichwald, Glückaufstraße, Grisselberg, Große Wiese, Im Walme, Jenny-Lind-Straße, Kellersweiden, Kohlschied, Kuckucksweg, Mercurstraße, Nachtigallenweg, Otto-Balzer-Straße, Parkstraße, Pfingstwiese, Seiterich, Tannenhof, Taunusallee, Trümmerborn, Vor der Loos, Zur Silberschmelze
Anmeldung an folgenden Terminen:
Dienstag, 10.02.2026 von 11.00 Uhr bis 15.30 Uhr: Buchstabe A - B
Mittwoch, 11.02.2026 von 11.00 Uhr bis 15.30 Uhr: Buchstaben C - H
Mittwoch, 18.02.2026 von 11.00 Uhr bis 15.30 Uhr: Buchstaben I - N
Dienstag, 24.02.2026 von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr: Buchstabe O - S
Mittwoch, 25.02.2026 von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr: Buchstaben T - Z
Nach tel. Absprache sind auch Ausweichtermine möglich. Die Anmeldung ist nur von einem Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls einem Übersetzer vorzunehmen. Die Anwesenheit des Kindes ist nicht erforderlich.
Dies gilt für alle Straßen, die nicht dem Schulbezirk der Ernst-Born-Schule zugewiesen sind sowie für die Gemeinde Kemmenau und den Ortsteil „Maaracker“ der Gemeinde Nievern.
Für die Arzbacher Straße in Bad Ems bedeutet dies: Arzbacher Straße 1-15 alle Hausnummern sowie Nr. 17 bis Nr. 53 nur ungerade Hausnummern gehören zur Freiherr-vom-Stein-Schule.
Donnerstag, 19.02.2026 von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr: Buchstabe A - I
Donnerstag, 26.02.2026 von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr: Buchstabe J - Z
für die Gemeinde Arzbach
Nach tel. Absprache sind auch Ausweichtermine möglich. Das anzumeldende Schulkind kann gerne zur Anmeldung mitkommen.
Montag, 09.02.2026 von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
für die Gemeinde Dausenau
Nach tel. Absprache sind auch Ausweichtermine möglich. Das anzumeldende Schulkind kann gerne zur Anmeldung mitkommen.
Montag, 09.02.2026 von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch, 11.02.2026 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
für die Gemeinden Fachbach, Miellen außer Ortsteil „Am weissen Berg“ und Nievern außer Ortsteil „Maaracker“
Die Schule versendet vorab die Anmeldeunterlagen und teilt einen entsprechenden Anmeldetermin mit. Die Anwesenheit des anzumeldenden Schulkindes ist erforderlich.
für die Gemeinde Becheln
Die Schulanmeldung findet vom 01.02.2026 bis 20.02.2026 statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Grundschule Dachsenhausen.
für die Gemeinden Frücht und den Ortsteil „Am weissen Berg“ der Gemeinde Miellen
Die Schule teilt einen entsprechenden Anmeldetermin mit.
Donnerstag, 05.02.2026
Montag, 09.02.2026
Mittwoch, 11.02.2026
für die Gemeinden Singhofen, Attenhausen, Pohl und Lollschied
Die Schule teilt vorab einen entsprechenden Anmeldetermin mit. Die Anwesenheit des anzumeldenden Schulkindes ist erforderlich.
Montag, 02.02.2026
Donnerstag, 05.02.2026
Montag, 09.02.2026
Mittwoch, 11.02.2026
Donnerstag, 19.02.2026
für die Stadt Nassau und die Gemeinden Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Geisig, Hömberg, Misselberg, Obernhof, Oberwies, Schweighausen, Seelbach, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied
Die Schule teilt vorab einen entsprechenden Anmeldetermin mit. Die Anwesenheit des anzumeldenden Schulkindes ist erforderlich.
Grundschulpflichtig sind alle Kinder, die vor dem 01.09.2027 das 6. Lebensjahr vollenden. Dies sind die Kinder, die im Zeitraum 01.09.2020 bis 31.08.2021 geboren sind. Kinder, die nach dem genannten Stichtag das 6. Lebensjahr vollenden, können als noch nicht schulpflichtige Kinder („Kann-Kinder“) angemeldet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich unmittelbar an die Schule.
Weiterhin sind alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, erneut anzumelden.
Bei der Anmeldung - bitte in Begleitung des Kindes - sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Freiherr-vom-Stein-Schule Bad Ems, Ernst-Born-Schule Bad Ems und Grundschule Fachbach, bitten außerdem um Vorlage einer Kopie des letzten „Entwicklungsgespräches“ der Kindertagesstätte.
Die persönliche Einladung sowie der Vordruck „Bescheinigung der Kindertagesstätte“ werden den Erziehungsberechtigten per Post übersandt.
Die Eltern werden gebeten, die Schulleiter auf eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes hinzuweisen. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.