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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 40/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Anhörungstermin gemäß § 47 Baugesetzbuch bezüglich des angedachten Baulandumlegungsverfahrens „In der Heck II“

Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus im Auftrag der Ortsgemeinde Winden

Bekanntmachung nach § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.l.S. 3634), in seiner jeweils geltenden Fassung

Am Donnerstag, den 13. Oktober 2022 findet um 17:00 Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses, Schulstraße 9, 56379 Winden der Anhörungstermin gemäß § 47 Baugesetzbuch bezüglich des angedachten Baulandumlegungsverfahrens „In der Heck II“ statt.

Alle uns bekannten Eigentümer*innen werden schriftlich eingeladen. Unbekannte betroffene Eigentümer*innen sowie auch sonstige Rechtsinhaber*innen und Interessierte werden hiermit eingeladen.

Das angedachte Umlegungsgebiet „In der Heck II“ ist im nachfolgenden Auszug aus den Geobasisinformationen kenntlich gemacht.

Während dieses Termins wird über das Ziel, den Zweck, den allgemeinen Verfahrensablauf und die Abfindungsgrundsätze einer gesetzlichen Baulandumlegung informiert.

Die Wahrnehmung des vorgenannten Termins erfolgt im eigenen Interesse und auf eigene Kosten.

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 11. Oktober 2022 bei Frau Michel-Schmidt unter der Telefonnummer 02663/9165-2230 oder per E-Mail an linda.michel-schmidt@vermkv.rlp.de an. Sollten es weniger als 3 Anmeldungen bei uns eingehen werden wir den Termin schriftlich durchführen.

56457 Westerburg, den 26.09.2022 — Dr. Gabriele Hückelheim,
 — Abteilungsleiterin Bodenmanagement

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: www.vgben.de