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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 40/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Friedhof der Ortsgemeinde Geisig

Ablauf der Ruhefristen von Grabstätten

An den nachfolgend genannten Gräbern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Geisig sind die Ruhefristen abgelaufen:

Reihengräber

Alberti, Lina

+1988

Wagner, Emma

+1988

Schmidt, Erna

+1988

Scheerer, Erich

+1990

Thorn, Elisabeth

+1990

Heuwinkel, Wilhelm

+1990

Schmidt, Ottilie

+1991

Imig, Frieda

+1991

Kunz, Marlene

+1991

Schmidt, Gisela

+1992

Reichard, Roswitha

+1992

Schäfer, Lydia

+1993

Bauer, Edwin

+1993

Aulmann, Auguste

+1994

Nach der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Geisig sind die Verpflichteten drei Monate vor dem Abräumtermin durch öffentliche Bekanntmachung zu informieren.

Die Abräumung wird nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist durch die Ortsgemeinde Geisig auf Kosten der Verpflichteten vorgenommen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung (Tel. 02603-793-433) gerne zur Verfügung.

Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Geisig.

Bad Ems, den 25.09.2023
Friedhofsverwaltung
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau