Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in Nassau gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung
Gemäß § 36 LStrG werden die nachstehend genannten Straßen und Wege in Nassau in dem jeweils genannten Umfang dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Die Erschließungsanlage „Paul-Schneider-Straße“ (Parzelle Flur 20, Flurstück 1) als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG) mit nachfolgenden Einschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr:
Nur für den Anliegerverkehr zum Erreichen der Anliegergrundstücke, Fahrzeuge zur Versorgung der Anliegergrundstücke und Fahrzeuge öffentlicher Einrichtungen (z.B. Unterhaltungs- und Reinigungsfahrzeuge, Krankenfahrzeuge und Feuerwehr).
2. Die Erschließungsanlage „In der Salzau“ (Parzelle Flur 8, Flurstück 307/3) als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG) für den uneingeschränkten öffentlichen Verkehr.
Die Verkehrsübergabe der vorstehend jeweils genannten Flächen ist bereits erfolgt.
Diese Verfügung gilt mit Ablauf des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tages als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in den derzeit geltenden Fassungen).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstr. 1, 56130 Bad Ems, einzulegen.
Hinweis:
Pläne, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau (siehe Ortsangabe in der Rechtsbehelfsbelehrung) montags bis mittwochs in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und Auftrag der Stadt Nassau.