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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 41/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Dornholzhausen/Oberwies

Am Donnerstag, den 27. Oktober 2022, um 20:00 Uhr, findet im kleinen Saal des Rathauses in Dornholzhausen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Dornholzhausen/Oberwies statt.

Tagesordnung:

1.

Finanz- und Kassenbericht zu dem Jahr 2021;

Entlastung des Jagdvorstandes

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2022

3.

Verschiedenes

Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagbaren Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Dornholzhausen-Oberwies sind. Bejagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einer derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Dornholzhausen, 05.10.2022 — Jagdgenossenschaft Dornholzhausen/Oberwies
Ilona Köhler-Heymann (Jagdvorsteherin)