hier: Offenlage / Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der vom Rat der Stadt Bad Ems in der Sitzung am 30.09.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt mit Textfestsetzung und Begründung zu jedermanns Einsichtnahme
vom 17.10.2025 bis einschließlich 18.11.2025
öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden - Bad Ems - Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| montags bis mittwochs | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| freitags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Des Weiteren besteht die Möglichkeit Termine außerhalb der zuvor genannten Zeiten nach vorheriger Absprache zu vereinbaren.
Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer unterbrochenen Linie umgrenzt.
Die Durchführung einer Umweltprüfung ist für dieses Bebauungsplanverfahren unter Anwendung des
§ 13a BauGB nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.
Anlage:
Katasterausschnitt mit räumlicher Abgrenzung des Geltungsbereiches