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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 41/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Bebauungsplan "Mittlere Römerstraße" - 3. Änderung - der Stadt Bad Ems

Bekanntmachung

Bebauungsplan "Mittlere Römerstraße" - 3. Änderung - der Stadt Bad Ems

hier: Offenlage / Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der vom Rat der Stadt Bad Ems in der Sitzung am 30.09.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt mit Textfestsetzung und Begründung zu jedermanns Einsichtnahme

vom 17.10.2025 bis einschließlich 18.11.2025

öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden - Bad Ems - Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

montags bis mittwochs

von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

freitags

von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Des Weiteren besteht die Möglichkeit Termine außerhalb der zuvor genannten Zeiten nach vorheriger Absprache zu vereinbaren.

Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer unterbrochenen Linie umgrenzt.

Die Durchführung einer Umweltprüfung ist für dieses Bebauungsplanverfahren unter Anwendung des

§ 13a BauGB nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.

Bad Ems, den 01.10.2025
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister

Anlage:

Katasterausschnitt mit räumlicher Abgrenzung des Geltungsbereiches