Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hat in seiner Sitzung vom 25.09.2025 den Offenlegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau gefasst. Der Beschluss erfolgte gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung. Zuvor war über die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB beraten, abgewogen und entschieden worden.
Gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung mit Aussagen u.a. zu:
- Umweltbezogene übergeordnete Informationen (naturschutzrechtlich geschützte Biotope und Vegetationsbestände gem. § 15 LNatSchG oder § 30 BNatSchG; Aussagen zu Biotopverbundplanung, kartierten Biotopen, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet).
- Informationen zu FFH- und Vogelschutzgebieten (Natura 2000)
- Informationen zum Immissionsschutz
- Landschaftsfaktorbezogene Bewertungen / Beurteilung der Eingriffswirkungen zu den Schutzgütern Landschaftsbild/Erholung, Wasserhaushalt, Boden, Klima / Lufthygiene, Arten- und Biotope, Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Landschaftsplanerische Bewertungen zur Planung mit Bezug zum Landschaftsplan Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Aussagen u.a. zu:
- Aussagen zum Anlass und Ziel der Planung, Bezug zum Landschaftsplan
- Verfahren der Umweltprüfung und Inhalt des Umweltberichts
- Naturräumliche Kurzcharakteristik des Untersuchungsraums
- Vorgaben übergeordneter Planungen und Ziele des Flächennutzungsplans (Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) und Regionaler Raumordnungsplan 2017)
- Ziele des Umweltschutzes mit Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne sowie Angaben zu Vorgaben übergeordneter Planungen
- Darstellung der Relevanz für die Umweltprüfung der einzelnen Flächenänderungen
- Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen sowie Bewertung der prognostisch erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt, Landschaft, Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Sachwerte, Kulturelles Erbe, Energienutzung/Abwasser/Abfall
- Aussagen zu Summationswirkungen und Wechselwirkungen
- Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens (Prognose)
- Aussagen zur Alternativenprüfung
- Hinweise auf Verfahren und Methodik der Umweltprüfung
- Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
- Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts
Landschaftsplan mit Aussagen u.a. zu
- Umweltbezogene übergeordnete Informationen
- Schutzgebiete wie Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzgebiete
- Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
- Biotopkartierung Rheinland-Pfalz
- Planung vernetzter Biotopsysteme
- Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen.
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 26.02.2025, mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu: Oberflächengewässer, Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbewirtschaftung, Untersuchungen zur Altlastengefährdung, Wasserschutzgebiete
- Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Lahnstein, 28.03.2025, mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu: Abstandsforderungen von Photovoltaik-Anlagen zum Wald, Abstandsforderungen von Wohngebieten zum Wald
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, 02.04.2025, mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu: Bodenordnungsverfahren, Kritiken an den einzelnen Bauflächen bezüglich Lage und/ oder Größe insbesondere zum Schutz der Landwirtschaft
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 02.04.2025, mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu: Beachtung Innen- vor Außenentwicklung, Sicherung der Landwirtschaft, Kritik an Solarparks (auch für Tourismus und Erholung), Schutz der Kulturlandschaft, Bewertung der einzelnen Flächen aus landwirtschaftlicher Sicht, Anforderung an Abweichung von den raumordnerischen Zielen
- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, 04.04.2025, mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu: Allgemeine Hinweise der Unteren Wasserbehörde, Bodenversiegelung und -erosion, Bewertung der einzelnen Flächen durch die Untere Naturschutzbehörde, Suchen von Ausgleichsflächen, Brandschutzhinweise, Bewertung einiger Flächen durch die Landwirtschaftsbehörde, Hinweis zu Agrarfördermaßnahmen und Agri-Photovoltaik-Anlagen
- Landesamt Geologie und Bergbau, 07.04.2025, mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu: Altbergbaugebiete, Erdwärmeberechtigung
Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 (1) BauGB Anregungen oder Stellungnahmen mit Inhalt umweltbezogener Information eingegangen.
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:
- Private Stellungnahme, 20.02.2025 (Hinweise und Anregungen zur Berücksichtigung weiterer Entwicklungsflächen zum gewerblichen Rohstoffabbau und -aufarbeitung in Singhofen)
- Private Stellungnahme, 12.03.2025 (Hinweise und Anregungen zum Erhalt des Naturparks Nassau und Photovoltaik-Anlagen in Geisig und Dessighofen, möglichen Beeinträchtigung des Tier- und Naturschutzes, möglichen Beeinträchtigung des Ökosystems und der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft)
- Private Stellungnahme, 07.03.2025 (Hinweise und Anregungen zur Sonderbaufläche Photovoltaik in Geisig, möglichen Beeinträchtigung des Naturschutzes, des Naherholungswertes und des Erhalts landwirtschaftlich geprägter Kulturlandschaft)
- Private Stellungnahme, 24.03.2025 (Hinweise und Anregungen zur Sonderbaufläche Photovoltaik in Geisig, Bedenken wegen Starkregen und Hochwasser-/ Niederschlagsabfluss)
Aufgrund des Offenlegungsbeschlusses findet die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, bestehend aus den Planzeichnungen mit Anlagen in der Zeit vom 13.10. bis 13.11. 2025 im Internet unter www.vgben.de (Rathaus - Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau) und vor Ort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Rathausnebengebäude, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Geschäftsbereich 3, Zimmer 06 während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs zudem von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt. Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsexemplare an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Hier wird diesen wie auch jedem interessierten Bürger die Entwurfsplanung dargelegt und erläutert. Während der Auslegung können Stellungnahmen, bezogen auf den Planentwurf und die Begründung von jedermann vorgebracht werden.
Während der Offenlegungsfrist wird der Planentwurf jedem interessierten Bürger dargelegt und erläutert. Es können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
56130 Bad Ems, 01.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Ems - Nassau
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister