Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 den Offenlegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nassau -alt- gefasst. Der Beschluss erfolgte gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung. Zuvor war über die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB beraten, abgewogen und entschieden worden.
Gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung mit Aussagen u.a. zu:
| • | Umweltbezogene übergeordnete Informationen (naturschutzrechtlich geschützte Biotope und Vegetationsbestände gem. § 15 LNatSchG oder § 30 BNatSchG; Aussagen zu Biotopverbundplanung, kartierten Biotopen, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet). | |
| • | Informationen zu FFH- und Vogelschutzgebieten (Natura 2000) | |
| • | Informationen zum Immissionsschutz Landschaftsfaktorbezogene Bewertungen / Beurteilung der Eingriffswirkungen zu den Schutzgütern: Landschaftsbild/Erholung, Wasserhaushalt, Boden, Klima / Lufthygiene, Arten- und Biotope, Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| • | Landschaftsplanerische Bewertungen zur Planung mit Aussagen u.a. zu | |
|
| o | Umweltbezogene übergeordnete Informationen |
|
| o | Schutzgebiete wie Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzgebiete |
|
| o | Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) |
|
| o | Biotopkartierung Rheinland-Pfalz |
|
| o | Planung vernetzter Biotopsysteme |
|
| o | Aussagen wirksamer Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung |
|
| o | Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung |
Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Aussagen u.a. zu:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen.
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:
| • | Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Naturschutzbehörde, 22.05.2024 mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu: | |
|
| o | Allgemein: Durchführung einer FFH-Vorprüfung (ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfung) aufgrund Nähe zu FFH-Gebieten; Ergänzung Legende zu den FNP-Darstellungen. |
|
| o | Ortsgemeinde Seelbach: Erhalt angrenzender Gehölzbereiche; Berücksichtigung des Obstbaumbestands; Einschätzung zur Gewichtung der Flächeninanspruchnahme. |
|
| o | Ortsgemeinde Winden: Hinweise zu möglichen Konflikten mit Ausgleichsflächen, Empfehlung einer naturschutzfachlichen Voruntersuchung (Sukzession); Aspekte zu Photovoltaikanlagennutzung und Waldstatus; Naturpark-Verträglichkeit, Landschaftsbildanalyse |
| • | Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Wasserbehörde, 22.05.2024 mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu: | |
|
| o | Allgemein: Anmerkungen zum Oberflächenabfluss bei Versiegelung, verschärft durchzunehmende Starkregenereignisse; Empfehlung zu Rückhalt/Versickerung; Hinweis auf wasserrechtliche Erlaubnispflicht bei Einleitung von Niederschlagswasser; Risiken von Bodenfunktionsverlust und Bodenerosion. |
|
| o | Ortsgemeinde Attenhausen: Hinweise zur hohen Abflusskonzentration laut Starkregenkarten und potentieller Lage im Sturzflut-Entstehungsgebiet. |
|
| o | Ortsgemeinde Winden: Anmerkungen zur Standortwahl der PV-Freiflächenanlage (forstwirtschaftliche Fläche, keine Konversionsfläche); Hinweise zur erhöhten Abflusskonzentration oberhalb der Ortslage; Empfehlung zur Versiegelungsminimierung (z. B. unterlagernde Grünlandnutzung). |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 16.04.2024: | |
|
| o | Ortsgemeinde Attenhausen: Hinweis auf mögliche Sturzflutgefahr in der nordwestlichen Flächenhälfte; Anregungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung |
|
| o | Ortsgemeinde Geisig: Hinweis auf mögliche Sturzfluten infolge Geländeneigung (Nord-Süd); Hinweise zur Niederschlagswasser-bewirtschaftung gemäß § 55 Abs. 2 WHG. |
|
| o | Ortsgemeinde Seelbach: Hinwiese zur Einhaltung der Vorgaben des § 55 Abs. 2 WHG zur Niederschlagswasserbewirtschaftung. |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 22.05.2024 (Hinweis auf mögliche Altbergbau-Belastungen in den Bereichen Winden und Geisig; Notwendigkeit weiterer Untersuchungen; allgemeine Hinweise zur Beachtung einschlägiger DIN-Regelwerke, insbesondere Baugrunduntersuchungen, Hangstabilität und Bodenarbeiten). | |
| • | Landesbetrieb Mobilität Diez, Diez, 06.05.2024 (Hinweise zu Verkehrslärm und Erfordernis von evtl. Festsetzungen nach BImSchG sowie geeigneter Lärmschutzmaßnahmen; Hinweise zu möglichen Blendwirkungen durch Solarmodule; Berücksichtigung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung). | |
| • | Dienstleistungszentrum Westerwald-Osteifel (DLR), 22.05.2024 (Empfehlung, bei künftigen Kompensationsmaßnahmen vorrangig produktionsintegrierte Ansätze [P-I-K] gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 7 LNatSchG zu prüfen, um zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden.) | |
| • | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 17.05.2024 mit planungsrelevanten Hinweisen zur Ortsgemeinde Attenhausen (Hinweis auf zusätzlichen Flächenverbrauch; Empfehlung zur frühzeitigen Abstimmung mit Bewirtschaftern und Prüfung von Ersatzflächen). | |
| • | Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Lahnstein, 28.09.2023 (Hinweise zur geplanten PV-Nutzung auf Kalamitätsfläche in Winden; Zustimmung unter Bedingungen, insbesondere zeitliche Befristung mit Rückbau- und Wiederaufforstungspflicht; weitere Einzelheiten und Festsetzungen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen). | |
| • | Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Lahnstein, 25.04.2024 (Hinweise zu Waldabständen in Geisig und Seelbach; Verweis auf nachfolgende verbindliche Bauleitplanung; keine planungsrelevanten Anregungen gegen die FNP-Änderung) | |
| Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 (1) BauGB Anregungen oder Stellungnahmen mit Inhalt umweltbezogener Informationen eingegangen. | ||
| Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen: | ||
| • | Private Stellungnahme, Geisig, 07.05.2024 (Hinweise und Anregungen zu möglicher Beeinträchtigung eines Fledermausquartiers sowie zum Wegfall angrenzender Wiesenflächen mit potenziellen Auswirkungen auf faunistische Arten) | |
| • | Private Stellungnahme, Geisig, 13.05.2024, abgezeichnet 13.05.2024 (Hinweise u.a. zu: möglicher Beeinträchtigung eines Fledermausquartiers und lichtsensibler Arten; Verlust angrenzender Wiesen-/Nahrungsflächen für Vogelarten; Fragen zu Hochwasser-/Niederschlagsabfluss; Lärmimmissionen durch Mehrverkehr; Nachfrage zur Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung und zur Erforderlichkeit eines Umweltberichts) | |
Aufgrund des Offenlegungsbeschlusses findet die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, bestehend aus den Planzeichnungen und dem Erläuterungsbericht mit Anlagen in der Zeit vom
13.10. bis 13.11. 2025
im Internet unter www.vgben.de (Rathaus - Flächennutzungsplan - 10. Änderung der ehemaligen Verbandsgemeinde Nassau) und vor Ort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Rathausnebengebäude, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Geschäftsbereich 3, Zimmer 06 während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs zudem von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt. Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsexemplare an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Hier wird diesen wie auch jedem interessierten Bürger die Entwurfsplanung dargelegt und erläutert. Während der Auslegung können Stellungnahmen, bezogen auf den Planentwurf und die Begründung von jedermann vorgebracht werden.
Während der Offenlegungsfrist wird der Planentwurf jedem interessierten Bürger dargelegt und erläutert. Es können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.