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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 41/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans

der ehemaligen Verbandsgemeinde Nassau für die Teilgebiete Attenhausen, Geisig, Seelbach und Winden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 den Offenlegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nassau -alt- gefasst. Der Beschluss erfolgte gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung. Zuvor war über die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB beraten, abgewogen und entschieden worden.

Gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung mit Aussagen u.a. zu:

Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Aussagen u.a. zu:

  • Aussagen zum Anlass und zur Aufgabenstellung der Planung
  • Verfahren der Umweltprüfung und Inhalt des Umweltberichts
  • Naturräumliche Kurzcharakteristik des Untersuchungsraums
  • Vorgaben übergeordneter Planungen und Ziele des Flächennutzungsplans (Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) und Regionaler Raumordnungsplan 2017)
  • Ziele des Umweltschutzes mit Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne sowie Angaben zu Vorgaben übergeordneter Planungen, Darlegung von Aussagen zu Schutzgebieten wie z.B. Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Natura-2000-Gebiete sowie Aussagen des Biotopverbundsystems
  • Darstellung der Relevanz für die Umweltprüfung der einzelnen Flächenänderungen (Attenhausen, Seelbach, Geisig und Winden)
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen sowie Bewertung der prognostisch erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt, Landschaft, Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Sachwerte, Kulturelles Erbe, Energienutzung/Abwasser/Abfall
  • Aussagen zu Summationswirkungen und Wechselwirkungen
  • Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens (Prognose)
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Hinweise auf Verfahren und Methodik der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen.

Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:

Aufgrund des Offenlegungsbeschlusses findet die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, bestehend aus den Planzeichnungen und dem Erläuterungsbericht mit Anlagen in der Zeit vom

13.10. bis 13.11. 2025

im Internet unter www.vgben.de (Rathaus - Flächennutzungsplan - 10. Änderung der ehemaligen Verbandsgemeinde Nassau) und vor Ort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Rathausnebengebäude, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Geschäftsbereich 3, Zimmer 06 während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs zudem von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt. Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsexemplare an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Hier wird diesen wie auch jedem interessierten Bürger die Entwurfsplanung dargelegt und erläutert. Während der Auslegung können Stellungnahmen, bezogen auf den Planentwurf und die Begründung von jedermann vorgebracht werden.

Während der Offenlegungsfrist wird der Planentwurf jedem interessierten Bürger dargelegt und erläutert. Es können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56130 Bad Ems, 01.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
B a d E m s - N a s s a u
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister