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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
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Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

Einladung zur Wahlversammlung für den stellvertretenden Wehrführer der Einheit Seelbach

Öffentliche Bekanntmachung

Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Einheit Seelbach findet am Freitag, dem 29. November 2024, 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, Am Weiher 3, in Seelbach, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. S. 747), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Erläuterung des Wahlverfahrens, ggf. Bestellung eines Wahlvorstandes

3.

Wahl des stellvertretenden Wehrführers

56130 Bad Ems, 08. Oktober 2024
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister