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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 42/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Der Weinautomat am Dorfplatz bleibt noch länger außer Betrieb, ebenso ist der aktuelle Standort, zumindest mit dem jetzigen Angebot fraglich. Momentan laufen Anfragen, um Möglichkeiten zu eruieren, wo man den Weinautomaten betreiben könnte und welche Alternativen es ansonsten geben könnte. Mögliche Varianten sind u.a.:

• Neuer Standort auf einer gewerblichen Fläche in einem geschlossen Raum

• Umfunktionierung des Weinautomaten - neues alkoholfreies Angebot

Nun könnte man sich fragen, ob man dies nicht schon bei der Beschaffung wusste oder in der Pfalz oder in Hessen stünden doch auch solche Automaten. Zunächst ist Hessen ein anderes Bundesland, wo es z.T. andere Bestimmungen gibt und die Automaten in der Pfalz stehen direkt bei den Winzern. Zur Beschaffung ist zu sagen, dass man bei der damaligen Beschaffung den Weinautomaten noch betreiben durfte.

Dementsprechend einmal zur Transparenz die Chronologie:

2022: Einholen und Erhalt der Baugenehmigung über die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau (u.a. auch Genehmigung bei der KV)

2023: Erhalt der Förderung des Automaten (nur mit erforderlicher Baugenehmigung möglich)

2024: Richterliches Urteil (Verwaltungsgericht Koblenz (Urteil vom 27.05.2024; AZ: 3 K 972/23.KO)) im Kontext des Jugendschutzgesetzes: Verbot vom Angebot bzw. Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in Automaten im öffentlichen Raum

2025: Ordnungsamt untersagt Aufstellung im öffentlichen Raum & fordert zur Außerbetriebnahme auf

Wir bemühen uns um eine gute Lösung und stehen mit den Behörden im Austausch. Sobald wir etwas konkreteres sagen können, werden wir darüber informieren.

Ortsbürgermeister & Ortsgemeinderat Weinähr