Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | erhöht um Euro | vermindert um Euro | nunmehr festgesetzt Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 21.689.594 | 70.840 | 54.780 | 21.705.654 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 21.504.915 | 297.860 | 199.630 | 21.603.145 |
| der Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 184.679 |
|
| 102.509 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| die ordentlichen Einzahlungen | 20.893.395 | 70.840 | 54.780 | 20.909.455 |
| die ordentlichen Auszahlungen | 20.205.225 | 197.860 | 199.630 | 20.203.455 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 688.170 |
|
| 706.000 |
| die außerordentlichen Einzahlungen | 0 |
|
| 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen | 0 |
|
| 0 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 |
|
| 0 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.620.250 | 171.971 | 1.335.000 | 457.221 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 7.775.240 | 486.630 | 2.750.000 | 5.511.870 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -6.154.990 |
|
| -5.054.649 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 7.656.478 |
| 1.102.991 | 6.553.487 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.189.658 | 15.210 | 30 | 2.204.838 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit5.466.820 |
|
| 4.348.649 | |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen | 30.170.123 |
|
| 27.920.163 |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen | 30.170.123 |
|
| 27.920.163 |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | 0 |
|
| 0 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite
| von bisher EURO | auf EURO |
| verzinste Kredite | 6.154.990 | 5.054.649 |
| zusammen auf | 6.154.990 | 5.054.649 |
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Krediten wurde in Höhe eines Teilbetrages von 25.000 € versagt. Zu einem Teilbetrag von 5.029.649 € wurde eine Kreditgenehmigung unter Bedingungen ausgesprochen.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
| von bisher Euro | auf Euro |
| 7.210.000,00 | 7.460.000,00 |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich
| von bisher Euro | auf Euro |
| 7.514.545,00 | 7.460.000,00. |
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wurde mit Schreiben vom 23.09.2025 versagt.
Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 02.10.2025 für den Betrag in Höhe von 7.460.000 € die nachträgliche Genehmigung erteilt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse ändert sich von
| bisher Euro | auf Euro |
| 18.336.800,00 € | 17.235.500,00. |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 — 11.716.412,69 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 — 10.948.107,87 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 — 11.050.616,87 €
Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden nicht verändert.
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde vom 23.09.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.10.2025 bis 27.10.2025 während der Öffnungszeit (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 409, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung -GemO- wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |