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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 42/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher EURO

auf EURO

verzinste Kredite

6.154.990

5.054.649

zusammen auf

6.154.990

5.054.649

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Krediten wurde in Höhe eines Teilbetrages von 25.000 € versagt. Zu einem Teilbetrag von 5.029.649 € wurde eine Kreditgenehmigung unter Bedingungen ausgesprochen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

von bisher Euro

auf Euro

7.210.000,00

7.460.000,00

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich

von bisher Euro

auf Euro

7.514.545,00

7.460.000,00.

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wurde mit Schreiben vom 23.09.2025 versagt.

Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 02.10.2025 für den Betrag in Höhe von 7.460.000 € die nachträgliche Genehmigung erteilt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse ändert sich von

bisher Euro

auf Euro

18.336.800,00 €

17.235.500,00.

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  —  11.716.412,69 €

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024  —  10.948.107,87 €

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025  —  11.050.616,87 €

§ 6 Sonstige Festsetzungen

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden nicht verändert.

Bad Ems, den 10.10.2025
Stadt Bad Ems
in der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
(Dienstsiegel)
Oliver Krügel, Stadtbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde vom 23.09.2025 öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.10.2025 bis 27.10.2025 während der Öffnungszeit (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 409, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung -GemO- wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 10.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
(Dienstsiegel)
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau