Verkehrsbehördliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn
Schlechter Straßenzustand macht Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich
Die Kreisstraße K 8 zwischen Becheln und Schweighausen wird künftig nur noch in Fahrtrichtung von Schweighausen nach Becheln befahrbar sein. Die entsprechende Einbahnregelung wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit durch die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises angeordnet.
Ausschlaggebend für die Maßnahme ist insbesondere der sehr schlechte bauliche Zustand der K 8. Bei der letzten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) wurde die Strecke durchgängig mit der Note „5“ bewertet - der schlechtestmöglichen Einstufung im ZEB-System.
Hinzu kommt, dass die Fahrbahn mit einer Breite von lediglich rund 4,30 Metern einen sicheren Begegnungsverkehr nicht zulässt. Die vorhandenen Bankette sind zudem nicht standfest ausgebaut und können deshalb bei einer Begegnung zweier Fahrzeuge nicht verkehrssicher als Ausweichfläche genutzt werden.
In der Gesamtschau aus dem schlechten Fahrbahnzustand, der geringen Fahrbahnbreite und den fehlenden sicheren Ausweichmöglichkeiten besteht insbesondere bei Begegnungsverkehr ein erhöhtes Unfallrisiko. Um diesem Risiko zu begegnen, wird der Verkehr auf der K 8 künftig als Einbahnverkehr geführt.
Die Fahrtrichtung wurde aufgrund der besonderen Verkehrssituation am Knotenpunkt K 8/L 332 bei Schweighausen festgelegt. Dort bestehen unzureichende Sichtweiten in Richtung Nassau. Eine Verkehrsführung mit einer Zu- beziehungsweise Ausfahrt in diese Richtung wäre deshalb mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Durch die Anordnung des Einbahnverkehrs in der Fahrtrichtung Schweighausen nach Becheln wird
vermieden, dass der betreffende Knotenpunkt in der Richtung mit den eingeschränkten Sichtverhältnissen befahren werden muss. Die gewählte Fahrtrichtung trägt damit den örtlichen Sichtverhältnissen am Knotenpunkt Rechnung und dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Entsprechend wird die K 8 an der Einmündung zur L 332 als Einbahnstraße ausgeschildert. An der Einmündung der K 6 in die K 8 wird die Einfahrt in die K 8 in Richtung Schweighausen untersagt. Auch die von Feld- und Wirtschaftswegen auf die K 8 führenden Einmündungen werden entsprechend beschildert.
Die Maßnahme wurde mit dem Landesbetrieb Mobilität Diez, der Straßenmeisterei Bogel als zuständigem Straßenbaulastträger sowie der Polizeiinspektion Bad Ems abgestimmt. Von den beteiligten Stellen wurden keine Bedenken gegen die vorgesehene Verkehrsführung geäußert.
Bei der Einbahnregelung handelt es sich ausdrücklich nicht lediglich um eine kurzfristige Verkehrsmaßnahme. Die Regelung bleibt so lange bestehen, bis die K 8 grundhaft saniert und damit wieder ein verkehrssicherer Zustand der Strecke hergestellt worden ist.
Bis dahin soll die Einbahnregelung insbesondere verhindern, dass sich Fahrzeuge auf dem schmalen und baulich stark beeinträchtigten Streckenabschnitt begegnen und dadurch auf die nicht ausreichend standfesten Bankette ausweichen müssen.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die neue Beschilderung zu beachten und ihre Fahrten entsprechend zu planen.