Das Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen - REGIO“ fördert jetzt auch im Rhein-Lahn-Kreis mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen in einer Höhe von 20 Prozent bei kleinen und 10 Prozent bei mittleren Betrieben. Der Mindestzuschuss beträgt 20.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Gewerbliche Produktionsbetriebe und bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und Campingplätze können über dieses Programm nicht begünstigt werden.
Was wird gefördert?
Eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen des Anlagevermögens wie bauliche Kosten, Maschinen und Einrichtungen und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Nicht gefördert werden u.a. Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Eigenleistungen, gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter und andere.
Wo wird beantragt?
Der Förderantrag muss VOR Investitionsbeginn bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung seitens der ISB erteilt worden sein.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der ISB:
https://isb.rlp.de/foerderung/154.html#tab11952-0.