Titel Logo
Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 43/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung nach § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) des Zweckverbands Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan 2024 und seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) aus.

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Einwohner des Rhein-Lahn-Kreises haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten oder elektronisch an post@vg-nastaetten.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Nastätten, 17.10.2023
Jens Güllering, Verbandsvorsteher