Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner
vom 12.11.2021 bis einschließlich 02.12.2021
öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags bis mittwochs | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
donnerstags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
freitags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Auf Grund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln möchten wir Sie bitten, vorab Termine zu vereinbaren.