Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Ortsgemeinde Dausenau in seiner Sitzung am 13.09.2022 die Eröffnung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Emser Landstraße“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist auf nachstehend abgedrucktem katasteramtlichem Lageplanausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie umgrenzt.
Anlage:
Katasteramtlicher Lageplanausschnitt