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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 44/2022
Amtlicher Teil
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Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau für das Haushaltsjahr 2023

Bekanntmachung

Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau für das Haushaltsjahr 2023

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 07.11.2022 bis einschließlich 01.12.2022 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

montags bis mittwochs von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.

Auf Grund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln möchten wir Sie bitten, vorab Termine zu vereinbaren.

Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau