Bekanntmachung
hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Auslegung der Planunterlagen
Gemäß Beschluss des Rates der Ortsgemeinde Dausenau vom 13.09.2022 wird für den Bereich „Emser Landstraße“ ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchgeführt.
Nachdem nunmehr der Bebauungsplanentwurf vorliegt, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Auslegung der Planunterlagen durchgeführt werden. Diese liegen in der Zeit vom 14.11.2022 bis einschließlich 14.12.2022 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden - Dausenau - Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Planunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie umgrenzt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Ortsgemeinde Dausenau.