Titel Logo
Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 44/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau für das Haushaltsjahr 2024;

Bekanntmachung

Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau für das Haushaltsjahr 2024

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 10.11.2023 bis einschließlich 30.11.2023 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

montags bis mittwochs  —  von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

 — von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags  —  von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

 — von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

freitags  —  von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.

Wir bitten Sie, vorab Termine zu vereinbaren.

I.V. Gisela Bertram
Erste Beigeordnete
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau