Zu einer Versammlung der Angliederungsgenossenschaft „Ortsgemeinde Frücht“ wird hiermit für
Montag, 17. November 2025, 15.00 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Lay 9 in 56132 Frücht eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Rechenschaftsberichte |
| 2. | Wahl eines Versammlungsleiters für die Entlastung des Jagdvorstandes |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 4. | Wahl eines Versammlungsleiters für die Wahl des stellvertretenden Jagdvorstehers |
| 5. | Wahl des stellvertretenden Jagdvorstehers |
| 6. | Verschiedenes |
Eingeladen sind hiermit alle Angliederungsgenossen. Angliederungsgenosse ist jeder Grundeigentümer, der durch Verfügung der unteren Jagdbehörde des Rhein-Lahn-Kreises vom 15.11.2001/20.02.2002 an den Eigenjagdbezirk der Ortsgemeinde Frücht angegliederten Grundflächen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind nicht Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft.
Die Sitzung ist nichtöffentlich. Zur sachlichen Unterstützung können vom Versammlungsleiter jedoch Nichtjagdgenossen zugelassen werden.
Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Angliederungsgenossenschaft hat jeder Angliederungsgenosse bei der Versammlung entsprechende Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Jeder Angliederungsgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls entsprechend auszuweisen. Als Nachweis über die zu haltende Fläche ist der Grundbuchauszug bei der Registrierung der Anwesenheit vorzulegen.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können. Dies gilt auch für Ehepaare. Die Stimmabgabe in der Angliederungsgenossenschaft erfolgt öffentlich. Die Beschlüsse der Angliederungsgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden und vertretenden Angliederungsgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenden Grundflächen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau unter der Rufnummer 02603/793 – 222 zur Verfügung.