• Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und
• Offenlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat Dornholzhausen hat in seiner Sitzung vom 05.09.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Sterg“ gefasst.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie umgrenzt.
Gleichzeitig hat der Rat die Offenlage der Planung beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Form der Offenlage der Planunterlagen. Die Offenlage der Planung findet in der Zeit vom 03.11. bis 03.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Rathausnebengebäude,
Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Geschäftsbereich 3, Zimmer 06 während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags und dienstags zudem von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt. Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsexemplare an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Hier wird diesen wie auch jedem interessierten Bürger die Entwurfsplanung dargelegt und erläutert.
Zudem sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden {{gt}} Dornholzhausen {{gt}} Aktuelle Offenlagen) öffentlich einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Dornholzhausen.
Anlage: Lageplan