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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 44/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Am 22.10.2025 wurden große Mengen an widerrechtlich abgestellten Sperrmüll im öffentlichen Bereich am „Oranienplatz“ in Nassau festgestellt. Die Sperrmüllansammlung stellt ein Verkehrshindernis und zugleich eine unerlaubte Sondernutzung dar.

Die Abholung von Sperrmüll setzt eine Terminvereinbarung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Rhein-Lahn voraus. Die Mengen dürfen frühestens am Vorabend vor dem Abholtermin rausgestellt werden. Sollte dabei der öffentliche Raum eingeschränkt werden, dürfen dabei keine verkehrsgefährdeten Situationen entstehen.

Die Ordnungsverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Verstößen gegen die Abfallsatzung bzw. des Landesstraßengesetz nachgegangen wird. In Extrem- und/oder Wiederholungsfällen kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.

Die Entsorgung von unangemeldeten Abfällen geht zulasten der Allgemeinheit. Hinweise aus der Bevölkerung zu den Verursachern hinsichtlich des wiederrechtlich abgestellten Sperrmülls am „Oranienplatz“ nimmt die Ordnungsverwaltung entgegen.

Da ein attraktives und gepflegtes Ortsbild und insbesondere die Verkehrssicherheit unserer Gehwege und Straßen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sind, appellieren wir an die Einsichtigkeit der Verursacher. Bitte melden Sie Ihren Sperrmüll/Elektroschrott rechtzeitig, am besten mind. 6 Wochen vor dem gewünschten Termin beim Abfallwirtschaftsbetrieb an.

Bad Ems, 21.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
-örtliche Ordnungsbehörde-