hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 15.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags bis mittwochs von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
freitags — von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Wir bitten Sie, vorab Termine zu vereinbaren.