Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GVBI. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023, (GVBI. S. 133), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | erhöht um Euro | vermindert um Euro | nunmehr fest- gesetzt Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 29.303.109 | 917.000 | 0 | 30.220.109 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 29.014.683 | 1.373.390 | 201.450 | 30.186.623 |
| der Jahres- überschuss/ -fehlbetrag* | 288.426 |
|
| 33.486 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| die ordentlichen Einzahlungen | 28.944.009 | 917.000 | 0 | 29.861.009 |
| die ordentlichen Auszahlungen | 27.297.633 | 1.373.390 | 137.950 | 28.533.073 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.646.376 | 0 | 0 | 1.327.936 |
| die außer- ordentlichen Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| die außer- ordentlichen Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| die Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit | 2.366.044 | 0 | 52.725 | 2.313.319 |
| die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | 9.008.720 | 293.000 | 0 | 9.301.720 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | -6.642.676 |
| 0 | -6.988.401 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 6.642.676 | 345.725 | 0 | 6.988.401 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 1.646.376 | 4.260 | 322.700 | 1.327.936 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 4.996.300 |
| 0 | 5.660.465 |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen | 37.952.729 | 1.262.725 | 52.725 | 39.162.729 |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen | 37.952.729 | 1.670.650 | 460.650 | 39.162.729 |
| die Veränderung des Finanzmittel- bestands im Haushaltsjahr | 0 |
|
| 0 |
* ohne Sonderposten gem. § 38 Abs. 6 GemHVO
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
| von bisher Euro | auf Euro |
| 1.500.000 | 2.450.000 |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von 2.426.000 Euro auf 2.869.500 Euro.
(1) Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bad Ems - Nassau“ ehemals Bereich der Verbandsgemeindewerke Bad Ems neu festgesetzt auf:
a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| von bisher Euro | auf Euro |
| Wasser- versorgung | 4.722.000 (4.276.000 zinslos) | 2.892.500 (3.875.000 zinslos) |
| Abwasser- entsorgung | 2.369.800 (213.600 zinslos) | 761.800 (93.000 zinslos) |
b) Verpflichtungsermächtigungen
| von bisher Euro | auf Euro |
| Wasserversorgung | 2.512.000 | 2.705.000 |
| Abwasserentsorgung | 1.810.000 | 1.335.000 |
(2) Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bad Ems - Nassau“ ehemals Bereich der Verbandsgemeindewerke Nassau neu festgesetzt auf:
a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| von bisher Euro | auf Euro |
| Wasser- versorgung | 2.024.700 (59.000 zinslos) | 922.700 22.000 zinslos) |
| Abwasser- beseitigung | 3.503.000 (337.000 zinslos) | 1.533.400 (195.000 zinslos) |
b) Verpflichtungsermächtigungen
| von bisher Euro | auf Euro |
| Wasser- versorgung | 2.059.000 | 115.000 |
| Abwasser- beseitigung | 910.000 | 395.000 |
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 — 23.184.615.45 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 — 23.218.101,45 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 — 24.281.715.45 €
Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden nicht verändert.
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit nach Genehmigung vom 08.11.2023 durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 20.11.2023 bis 28.11.2023 während der Öffnungszeit (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 409, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung -GemO- wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |