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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau für das Haushaltjahr 2023 vom 10.11.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GVBI. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023, (GVBI. S. 133), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

* ohne Sonderposten gem. § 38 Abs. 6 GemHVO

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

von bisher Euro

auf Euro

1.500.000

2.450.000

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von 2.426.000 Euro auf 2.869.500 Euro.

§ 4 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

(Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bad Ems - Nassau“)

(1) Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bad Ems - Nassau“ ehemals Bereich der Verbandsgemeindewerke Bad Ems neu festgesetzt auf:

a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

b) Verpflichtungsermächtigungen

(2) Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bad Ems - Nassau“ ehemals Bereich der Verbandsgemeindewerke Nassau neu festgesetzt auf:

a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

b) Verpflichtungsermächtigungen

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  23.184.615.45 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  23.218.101,45 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  24.281.715.45 €

§ 6 Sonstige Festsetzungen

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden nicht verändert.

56130 Bad Ems, 10.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
(Dienstsiegel)
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit nach Genehmigung vom 08.11.2023 durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 20.11.2023 bis 28.11.2023 während der Öffnungszeit (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 409, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung -GemO- wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 10.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
(Dienstsiegel)
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau