hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner
vom 21.11.2025 bis einschließlich 10.12.2025
öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags bis mittwochs — von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
— von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags — von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
— von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
freitags — von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Wir bitten Sie, vorab Termine zu vereinbaren.