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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau für das Haushaltjahr 2022

vom 17.11.2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

* ohne Sonderposten gem. § 38 Abs. 6 GemHVO

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

von bisher Euro

auf Euro

zinslose Kredite

0

0

verzinste Kredite

5.447.461

6.448.525

zusammen

5.447.461

6.448.525

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

von bisher Euro

auf Euro

111.000

200.000

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, bleibt unverändert bei 227.844 Euro.

§ 4 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

(Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bad Ems - Nassau“)

(1) Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bad Ems - Nassau“ ehemals Bereich der Verbandsgemeindewerke Bad Ems neu festgesetzt auf:

a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher Euro

auf Euro

Wasserversorgung

2.629.200

(1.257.500 zinslos)

1.798.700

(0 zinslos)

Abwasserentsorgung

2.266.200

(200.900 zinslos)

1.335.100

(214.200 zinslos)

b) Verpflichtungsermächtigungen

von bisher Euro

auf Euro

Wasserversorgung

2.803.000

575.000

Abwasserentsorgung

1.110.000

515.000

(2) Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bad Ems - Nassau“ ehemals Bereich der Verbandsgemeindewerke Nassau neu festgesetzt auf:

a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher Euro

auf Euro

Wasserversorgung

850.700

(30.000 zinslos)

861.700

(416.000 zinslos)

Abwasserbeseitigung

1.974.500

(289.000 zinslos)

2.225.500

(767.000 zinslos)

b) Verpflichtungsermächtigungen

von bisher Euro

auf Euro

Wasserversorgung

216.000

414.000

Abwasserbeseitigung

808.000

1.244.000

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 23.616.244,57 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 23.568.454,57 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 23.520.898,57 €

§ 6 Sonstige Festsetzungen

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden nicht verändert.

56130 Bad Ems, 17.11.2022 — (DS) Uwe Bruchhäuser
Verbandsgemeindeverwaltung  — Bürgermeister
Bad Ems - Nassau — der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit nach Genehmigung vom 15.11.2022 durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 28.11.2022 bis 06.12.2022 während der Öffnungszeit (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 409, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung -GemO- wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 17.11.2022 — (DS) Uwe Bruchhäuser
Verbandsgemeindeverwaltung  — Bürgermeister
Bad Ems - Nassau — der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau