hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der Haushalt der Ortsgemeinde Winden mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner
vom 27.11.2023 bis einschließlich 12.12.2023
öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 419, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags und dienstags — von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags — von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
mittwochs und freitags — von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Winden haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an VG@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Winden.