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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil
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Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

* ohne Sonderposten gem. § 38 Abs. 6 GemHVO

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

von bisher Euro

auf Euro

zinslose Kredite

0

0

verzinste Kredite

3.987.898

4.507.510

zusammen

3.987.898

4.507.510 *

* Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Krediten wurde in Höhe eines Teilbetrages von 100.000 € versagt. Zu einem Teilbetrag von 4.407.510 € wurde eine Kreditgenehmigung unter Bedingungen ausgesprochen.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

von bisher Euro

auf Euro

6.143.767

7.180.967

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von 6.547.467 Euro auf 6.940.267 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau wird von bisher 8.852.885 € auf 7.401.800 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Werke wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bleibt unverändert bei 15.000.000 €.

§ 4

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

25.897.570,17 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

25.942.252,17 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025

25.986.024,17 €

§ 5

Sonstige Festsetzungen

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung werden nicht verändert.

56130 Bad Ems, 14.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau

(Dienstsiegel)

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit nach Genehmigung vom 13.11.2025 durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 21.11.2025 bis 02.12.2025 während der Öffnungszeit (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 409, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung -GemO- wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 14.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
(Dienstsiegel)
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau