Die Fashion Outlet Grundbesitz & Co. KG hat bei der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium des Innern und für Sport (MdI) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für die Erweiterung des Fashion-Outlet-Centers Montabaur beantragt. Das MdI hat die SGD Nord mit der Durchführung des ROV beauftragt. Gegenstand der Erweiterung ist die Vergrößerung der Verkaufsfläche von 10.000 m² auf 21.800 m².
Die raumbedeutsamen Auswirkungen dieser Planung sind unter überörtlichen Gesichtspunkten in einem ROV zu prüfen. Hierbei werden insbesondere die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft.
Näheres über Art und Umfang des Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden.
Diese sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.
Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit
vom 19.12.2022 bis 27.01.2023
unter https://s.rlp.de/foc
oder
https://sgdnord-safe.rlp.de/index.php/s/B3NTTScrCXLcmHk
eingesehen werden.
Darüber hinaus sind die Verfahrensunterlagen auch auf den folgenden Internetseiten einsehbar:
Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet (§ 15 Abs. 3 Satz 6 ROG) können die Unterlagen bei den u. g. Stadt (SV)- und Verbandsgemeindeverwaltungen (VGV) während der dortigen Öffnungszeiten eingesehen werden:
Stellungnahmen können bis zum 10.02.2023 vorzugsweise elektronisch abgegeben werden an die o. g. Verwaltungen sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, E-Mail: Landesplanung@sgdnord.rlp.de.
Ebenfalls können die Stellungnahmen schriftlich gerichtet werden an die o. g. Verwaltungen oder die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
-Obere Landesplanungsbehörde-
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
- Datenschutzhinweise der Struktur-
und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord
nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) -
Da die SGD Nord aufgrund der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen zur Durchführung des vorgenannten Raumordnungsverfahrens personenbezogene Daten verarbeitet, ergeht nachfolgende Information:
Das Beteiligungsverfahren ist gesetzlich geregelter, unverzichtbarer Bestandteil des Raumordnungsverfahrens, sodass die Landesplanungsbehörden gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO befugt sind, die in den eingegangenen Äußerungen enthaltenen personenbezogenen Daten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zu verarbeiten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z. B. Namen, Adressen, Angaben zu Eigentumsverhältnissen, zur Familiensituation, zu gesundheitlichen Umständen (Artikel 4 Nr. 1 DSGVO). Verarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne ist jeglicher Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, z. B. das Erheben, Erfassen, Speichern, Verwenden, Offenlegen oder Übermitteln (vgl. Artikel 4 Nr. 2 DSGVO). Hierzu zählt auch die Weitergabe der eingegangenen Äußerungen an andere Stellen.
1. Verantwortlicher der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
vertreten durch den Präsidenten
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, Deutschland
Tel.: +49 (0) 261 120-0
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Website: www.sgdnord.rlp.de
2. Die oder der Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der SGD Nord erreichen Sie unter:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
- die / der Datenschutzbeauftragte -
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, Deutschland
Tel.: +49 (0) 261 120-0
E-Mail: datenschutz@sgdnord.rlp.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß § 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 17 LPlG und ist für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens für eine Erweiterung des FOC Montabaur erforderlich.
Sofern Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Raumordnungsverfahren Stellung nehmen, ist eine Verarbeitung Ihrer in der Äußerung enthaltenen personenbezogenen Daten erforderlich. Ihre von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Ihr Name in einer E-Mail-Adresse) werden zur internen Verfahrensakte genommen und ggf. weiterverarbeitet.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Grundsätzlich werden die in Ihrer Stellungnahme geäußerten personenbezogenen Daten nur durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord verarbeitet. Soweit dies zur Bearbeitung des Raumordnungsverfahrens erforderlich ist, wird Ihre Stellungnahme oder Teile dieser auch an andere Stellen, z. B. externe Fachbehörden sowie die Antragstellerin, die Fashion Outlet Grundbesitz & Co. KG, übermittelt. Dies dient der Inkenntnissetzung und der Sachaufklärung über die Stellungnahmen im Zuge einer Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung. Die übermittelten Daten dürfen von den vorgenannten Stellen ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken verwendet werden.
5. Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Sperrfrist abläuft.
6. Ihre Rechte
Nach Artikel 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft verlangen. Nach Artikel 16 DSGVO haben Sie das Recht auf Berichtigung. Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist bzw. zur Wahrnehmung einer Aufgabe dient, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Artikel 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO. Artikel 18 Abs. 1 DSGVO gewährt unter den dort aufgeführten Voraussetzungen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei der Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 43, 55116 Mainz. Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass datenschutzrechtliche Vorschriften bei der Verarbeitung Ihrer Daten nicht beachtet worden sind.