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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 49/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung nach § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) des Zweckverbands Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag/Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr) aus.

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Einwohner des Rhein-Lahn-Kreises haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten oder elektronisch an post@vg-nastaetten.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Nastätten, 01.12.2025
gez.
Jens Güllering, Verbandsvorsteher