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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Satzungüber die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer undGewerbesteuer sowie der Hundesteuer

über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer der Ortsgemeinde Dornholzhausen

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2 und 5 Kommunalabgabengesetz (KAG), des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) sowie des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in den jeweils geltenden Fassungen folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Kalenderjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 370 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) 485 v. H.

2. Gewerbesteuer 410 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 50,00 €

für den zweiten Hund 100,00 €

für jeden weiteren Hund 100,00 €

für den ersten gefährlichen Hund 420,00 €

für den zweiten gefährlichen Hund 840,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund 960,00 €

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Dornholzhausen, den 26.01.2023 — (DS) Ilona Köhler-Heymann
Ortsgemeinde Dornholzhausen — Ortsbürgermeisterin
in der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau — 

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung -GemO- wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 26.01.2023 — (DS) Uwe Bruchhäuser
Verbandsgemeindeverwaltung — Bürgermeister
Bad Ems - Nassau — der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau