Amtliche Bekanntmachung
Hiermit möchte ich Sie auf die Möglichkeit der Anmeldung von noch nicht der gesetzlichen Schulpflicht unterliegenden Kindern für das Schuljahr 2025/2026 hinweisen.
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen.
Den formlosen Antrag richten Sie bitte direkt an die Schulleitung der jeweiligen Schule.
Eine vorzeitige Aufnahme erfolgt nach positiver Entscheidung der Schulleitung, die im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt getroffen wird. In die Entscheidungsfindung soll nach Zustimmung der Eltern auch die derzeit von Ihrem Kind besuchte Kindertagesstätte/Kindergarten mit einbezogen werden.
Vergessen Sie bitte nicht, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, eine ausgefüllte Bestätigung der derzeit besuchten Tageseinrichtung für Kinder sowie den Impfausweis bzw. Nachweis der Masernschutzimpfung mitzubringen. Ihr Kind kann gerne bei der Anmeldung dabei sein.
Die Anmeldung der noch nicht schulpflichtigen Kinder, die schon im Jahr 2025 in die Grundschulen der Verbandsgemeinde Loreley eingeschult werden sollen, erfolgt unmittelbar bei der jeweiligen Schule und ist an folgenden Terminen möglich:
Grundschule Dachsenhausen:
Zur Terminabsprache setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung. Tel.: 06776/580; Email: gsdachsenhausen.rlp@gmx.de Die Termine finden im Zeitraum vom Montag, 17.02.2025, bis Mittwoch, 26.02.2025, statt.