Seit dem 05.01.2026 werden Instandsetzungsarbeiten im Bereich des von Obernhof ca. 1,5 km entfernten Kalkofener Bahntunnels ausgeführt. Aufgrund der aufwendigen Maßnahmen wurde der ausführenden Firma eine Ausnahme zur Durchführung von Nachtarbeiten, gemäß § 4 Abs. 3 des Landesimmissionsschutzgesetzes, für den Zeitraum vom 05.01. bis zum 15.05.2026 erteilt.
Im Bereich des Bahnhofs von Obernhof befindet sich die Baustelleneinrichtungsfläche. Von montags bis freitags wird das Eingleisen, Be- und Entladen sowie Betanken des Arbeitszugs in der Zeit von 20 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. In der Zeit zwischen 4 Uhr und 5 Uhr wird der Arbeitszug wieder ausgegleist. Weitere Arbeiten im Bereich des Bahnhofs werden nachts auf ein Mindestmaß reduziert.
Diese Tätigkeiten wurden für einen Probezeitraum auch am Wochenende zugelassen. Eine qualifizierte Schallimmissionsmessung hat die Unterschreitung der zulässigen Werte nachgewiesen. Daher wurde die Ausnahme für den gesamten Zeitraum bewilligt, damit die Maßnahme noch vor dem Sommer abgeschlossen werden kann.
Wir bitten daher um Verständnis bezüglich möglicherweise vereinzelt auftretenden Lärmimmissionen während der Nachtzeit!